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Unternehmer in NRW können nun staatliche Hilfe beantragen

Die dringend notwendige staatliche Hilfe für Soloselbständige und Kleinunternehmer, bishin zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann seit gestern Nachmittag bereits beantragt werden.
Neben den Angeboten des Bundes gestaffelt nach Mitarbeiterzahl (bis 5 Vollzeitbeschäftigten gibt es maximal 9.000 Euro die als Einnahme zu verbuchen sind usw.)
gibt des das Angebot des Landes NRW für beschäftigungsintensivere Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
All dies kann nun bei den Bezirksregierungen beantragt werden.

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