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Rußlands Grundsatz der Nichteinmischung

Rußland verfolgt immer und überall das Prinzip der Nichteinmischung in die Angelegeheiten anderer Staaten. Dies bestätigt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch hat es selbst zweimal die territoriale Integrität von Nachbarländern verletzt. Einmal in Georgien, nun die Krim. In beiden Fällen ging es um den Schutz von russischen Bürgern in diesen Ländern.
In Georgien gibt es eine starke russische Minderheit die bereits mehrfach seit 100 Jahren die Loslösung von Georgien betrieben hat. In der Ukraine hat der östliche Teil des Landes eine russische Bevölkerungsmehrheit, auch hier ist das Land politisch tief gespalten, in Pattsituation. In beiden Ländern sah Rußland die Sicherheit der russischen Bevölkerung diesere Länder als nicht mehr gewährt, da die staatliche Macht in diesen Ländern nach Einschätzung der Russischen Föderation antirussisch ausgerichtet war. In Georgien griff Rußland in einen bestehenen bewaffneten Konflikt beider Gruppen ein, in der Ukraine reagierte Rußland unmittelbar nach dem rechten Putsch in Kiew. Schneller als das die Ukraine der NATO beitreten konnte. Dies bringt die USA maßlos auf. 
Die USA Ihrerseits akzeptiert das Prinzip der Nichteinmischung prinzipiell nicht, auch in anderenh NATO Staaten wird dieser Wert von Jahr zu Jahr geringer geschätzt. Insbesondere die GRÜNEN haben sich zu einem Befürworter in die Einmischung in andere Länder entwickelt, auch in letzter Konsequenz mit militärischen Mitteln.
Ob mit den Aktivitäten Rußland gegen eigene Grundsätze verstößt oder einem anderen Grundsatz folgt: russische Bürger zu schützen, ist eine Frage der Einschätzung.

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