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Was verdienen Reinigungskräfte?

Reinigungskräfte verdienen im Sinne von Gehalt beziehen, mehr als Mindestlohn. Das ist schon einmal die gute Nachricht.
Wer als Reinigungskraft arbeitet muss egal ob der Arbeitgeber im Berufsverband ist oder nicht, nach Tarif bezahlt werden.

  • Datum der Einigung: 15. November 2024 Nach einer 16-stündigen Verhandlungsrunde in Köln einigten sich die IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag.
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 01.01.2025 bis 31.12.2026 Der Vertrag sieht zwei Lohnsteigerungen vor – eine zum 1. Januar 2025 und eine weitere zum 1. Januar 2026.
  • Tarifliche Mindestlöhne (Lohngruppe 1):
    • 2025: 14,25 €/Stunde
    • 2026: 15,00 €/Stunde → Das entspricht einer Tariflohnerhöhung von 11,1 % über zwei Jahre.
  • Details zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung

    • Tarifvertrag: Mindestlohntarifvertrag für gewerbliche Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk
    • Tarifparteien: IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
    • Tarifeinigung: 15. November 2024
    • Verkündung im Bundesanzeiger: 28. Januar 2025
    • Inkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeit: 1. Februar 2025
    • Gültigkeit: Für alle Betriebe der Branche – unabhängig von Tarifbindung oder Sitz im In- oder Ausland
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