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EU: Erste Schritte zur KI Sicherheit wurden gemacht
Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Europaparlaments zur KI-Verordnung („AI Act“), mit der in der Europäischen Union ein Rechtsrahmen für sichere und vertrauenswürdige KI geschaffen wird. „Mit der heutigen Abstimmung zeigt das EU-Parlament Handlungsfähigkeit bei einem wichtigen Regulierungsthema, bevor im Juni die Europawahlen anstehen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Aus Sicht des TÜV-Verbands ist es wichtig, dass bestimmte hochriskante KI-Systeme zwingend von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft werden müssen. So kann sichergestellt werden, dass alle Anforderungen an Transparenz, Datenqualität oder Cybersicherheit eingehalten werden. Weniger risikobehaftete KI-Systeme fallen dagegen nicht in den Anwendungsbereich der Regulierung. Darüber hinaus muss auch so genannte Allzweck-KI, zum Beispiel generative KI-Modelle wie ChatGPT, bestimmte Mindestanforderungen erfüllen.
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