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Köln: Gastronomie schließt wegen Corona

Mehr als tausend Kölner und Kölnerinnen bereits in häuslicher Quarantäne
Montag, 16. März 2020, 15 Uhr, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 301. bestätigten Corona-Virus-Fall. Neun dieser Infizierten befinden sich derzeit in stationärer Quarantäne, davon vier auf der Intensivstation. Für weit über 1.000 Kontaktpersonen hat das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne angeordnet. Auch in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung musste das Gesundheitsamt heute Wohngruppen unter Quarantäne stellen. Davon betroffen sind 26 Personen.  
Nach wie vor kommen viele Neu-Infizierte aus ausländischen Risikogebieten, vor allem aus Österreich. Das Gesundheitsamt ruft Menschen, die aus einem Gebiet mit erhöhtem Corona-Risiko – dazu gehören Italien, Iran, Provinz Hubei in China, Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea, Region Grand Est in Frankreich, Tirol, Madrid und USA (Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York) – nach Köln kommen, dringend auf, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.   In seiner heutigen Sitzung hat sich der Krisenstab mit dem Erlass des Landes NRW zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen vom gestrigen Sonntag, 15. März 2020, befasst und für die Stadt Köln folgende Maßnahmen beschlossen. Die entsprechende umfangreiche Allgemeinverfügung tritt morgen, Dienstag, 17. März 2020, in Kraft:

  • Betretungsverbot für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten für bestimmte Einrichtungen, wie z. B. Kitas, Schulen und Krankenhäuser

  • Reduzierung von Krankenbesuchen, um Patienten und Personal zu schützen
  • Untersagung des Betriebs sämtlicher Vergnügungsstätten, insbesondere Bars, Clubs oder Diskotheken sowie Theater, Kinos und Museen
  • Untersagung des Betriebes von Gastronomiebetrieben, insbesondere Restaurants, Cafés und Gaststätten. Ausgenommen bleiben der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von vorbestellten Speisen und Getränken.
  • Einschränkung des Hotelbetriebes
  • Untersagung des Betriebes sämtlicher Sporteinrichtungen, insbesondere Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen und sogenannte „Spaßbäder“
  • Untersagung des Betriebes von Spielhallen, Spielbanken und ähnliche Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
  • Untersagung des Prostitutionsbetriebes
  • Untersagung aller Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • Untersagung von Zusammenkünften in Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Ausgenommen ist der Trainingsbetrieb des Profisports, sofern er unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
  • Eingeschränkter Bibliotheksbetrieb
  • Beschränkung des Betriebs von Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „shopping-malls“, „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 einzelne Geschäftsbetriebe umfassen.
  • Untersagung jeglicher Veranstaltungen. Dies schließt grundsätzlich Verbote von Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein.  

Alle vorgenannten Regelungen gelten zunächst bis 19. April 2020.  
Um Menschenansammlungen auch im Freien möglichst zu vermeiden, bleiben vorerst auch der Botanische Garten, der Forstbotanische Garten, der Lindenthaler Tierpark und Finkens Garten geschlossen.   Des Weiteren hat sich der Krisenstab damit beschäftigt, wie innerhalb der Stadtverwaltung persönliche Kontakte reduziert werden können, um die Ausbreitungsdynamik des Virus zu bremsen. Am Dienstag und Mittwoch, 17. und 18. März, bleiben alle Bereiche der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen, mit Ausnahmen von bestätigten Terminen und Notfällen. Die Mitarbeitenden sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die beiden Tage werden genutzt, um einen an die aktuelle Situation angepassten Kundenservice zu entwickeln. Über Einzelheiten wird die Stadt Köln zeitnah informieren. Unter www.stadt-koeln.de/service finden Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über das Onlineangebot des städtischen Bürgerservices.  
Darüber hinaus hat der Krisenstab beschlossen, dass für standesamtliche Trauungen ab Dienstag, 17. März, gilt, dass neben dem Brautpaar nur die Trauzeugen anwesend sein dürfen. Für Beisetzungen gibt es die Beschränkung, dass nur der engste Familienkreis (in der Regel Verwandte ersten Grades) teilnehmen darf. Die Trauerhallen bleiben ab sofort geschlossen. Bereits seit heute, Montag, 16. März, sind Schulen, Kitas und andere Einrichtungen für Kinderbetreuung geschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker betont:

Diese Schließungen stellen für zahlreiche Familien in Köln eine enorme Herausforderung dar. Ich danke Ihnen für Ihre großen Anstrengungen und Ihr Verständnis! Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag, Infektionsketten zu durchbrechen und eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen."

Das Gesundheitsamt ruft erneut dazu auf, soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken. Zudem weist es noch einmal darauf hin, dass im Gesundheitsamt keine Tests und Untersuchungen bezüglich Covid-19 stattfinden. Patienten mit einem Covid-19-Verdacht wenden sich bitte an ihren niedergelassen Hausarzt oder finden sich mit einer entsprechenden Überweisung im Infektionszentrum an der Uniklinik Köln ein.
Generelle Handlungsempfehlungen: Das Gesundheitsamt der Stadt Köln empfiehlt, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten, die auch vor einer Influenza-Infektion schützen: Dazu gehören kein Händegeben, regelmäßiges Händewaschen mit ausreichend Wasser und Seife, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Servicerufnummer 0221 / 221 33500. Das Bürgertelefon ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und am kommenden Wochenende von 9 bis 18 Uhr erreichbar.   Weitere Informationen sind abrufbar unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten.  

 

Die Stadt Köln kündigt die steuerliche Entlastung von besonders betroffenen Unternehmen an

Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes der Stadt nutzen können:
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
Darüber hinaus besteht bei allen Steuern, die von der Stadt Köln erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden. Beides setzt einen Antrag bei der Stadt Köln voraus, weshalb wir betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende bitten, sich frühzeitig an das Steueramt der Stadt Köln zu wenden.
Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende schließlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert stellt eine zügige und unbürokratische Prüfung in Aussicht:

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wollen wir unseren Beitrag dafür leisten, dass Liquiditätsengpässe bei Unternehmen und Gewerbetreibenden möglichst vermieden werden können.

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